Ein technischer Defekt oder eine vergessene Herdplatte kann schnell zu einem Brand führen. Besonders bei Nacht ist die Feuerentwicklung sehr tückisch, weil wir den giftigen Brandrauch im Schlaf nicht wahrnehmen. Der Geruchssinn ist dann nämlich gehemmt.
Damit die Zahl der Brandopfer reduziert wird, gilt für Vermieter und Wohnungseigentümer eine Rauchmelderpflicht. Was viele Hausbesitzer nicht wissen, sie müssen sich genauso an diese Pflicht halten. Rheinland-Pfalz sprach sich bereits 2004 für diese Regelung aus, die übrigen Bundesländer hatten eine Übergangsfrist bis Ende 2020.
Dass die Pflicht Menschenleben rettet, beweisen die Zahlen aus der Studie „WIRKUNG DER RAUCHMELDERPFLICHT“. Sie wurde 2020 von dem Brandschutzunternehmen Hekatron erhoben. Das Hauptergebnis: Durchschnittlich sterben jährlich 68 Personen weniger bei einem Brand, weil es einen Rauchmelder in ihrem Wohnraum gibt.
Für wen gilt die Rauchmelderpflicht?
Hauptsächlich betrifft die Rauchmelderpflicht Privatpersonen, die entweder zur Miete oder in einem Eigentumshaus wohnen. Das bezieht sich auf Neu- und Umbauten sowie Bestandsbauten.
Jedes Bundesland darf seine Regeln für den Brandschutz selbst festlegen – so kam es, dass Sachsen eine Ausnahme für Bestandsbauten einführte. Demnach ist die Anbringung eines Rauchmelders hier optional.
Für Unternehmer ist die Lage unübersichtlicher, denn so klare Regelungen wie für den privaten Wohnraum gibt es nicht. Sie können ihren Brandschutzbedarf aus der ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG (ARBSTÄTTV)ermitteln.
Wo sind Rauchmelder anzubringen?
Die kleinen Helfer müssen grundsätzlich an Orten angebracht werden, wo Menschen schlafen. Das ist entsprechend im Schlafzimmer der Eltern und der Kinder. Zusätzlich müssen Fluchtwege wie der Hausflur mit einem Melder ausgestattet sein.
Ganz genau nimmt es Berlin und Brandenburg: In diesen Bundesländern müssen Rauchmelder außerdem in Wohn- und Arbeitszimmern installiert werden.
Montage von Rauchmeldern
Als Mieter haben Sie nicht viel mit der Montage von Rauchmeldern zu tun – das übernimmt ihr Vermieter. Scheut er sich vor der Verantwortung, kann er auf Nummer sicher gehen und einen Fachmann engagieren. Besonders bei der Installation einer Rauchmelder-Gruppe wird er für eine sachgemäße Anbringung Unterstützung gebrauchen.
Die WOS-Mitarbeiter können das gerne für Ihren Vermieter übernehmen. Sprechen Sie uns einfach darauf an!
Arten von Rauchmeldern
Brandschutzexperten raten je nach Größe und Grundriss des Wohnraums zu unterschiedlich vielen Rauchmeldern. In verwinkelten oder mehrgeschossigen Wohnungen eignen sich besonders Funk-Rauchmelder. Diese lösen im Notfall synchron aus. Das hat den Vorteil, dass Sie selbst im Dachgeschoss schnell mitbekommen, wenn es unten im Keller brennt.
Ähnliche Vorkehrungen sind in der Küche sinnvoll. Durch den aufsteigenden Wasserdampf beim Kochen ist es schon häufiger zu einem Fehlalarm gekommen. Abhilfe schafft hier ein Wärmemelder, der die Raumtemperatur misst. Bemerken die integrierten Temperaturfühler eine rasche Hitzeentwicklung oder einen Temperaturanstieg auf über 60 °C, schlagen sie Alarm.
Qualitätssiegel
Die Langlebigkeit eines Rauchmelders kann sehr unterschiedlich sein, daher empfehlen wir auf eine TÜV-Zertifizierung, das CE-Siegel und ein VdS-Kennzeichen zu achten. Finden Sie zusätzlich ein „Q“ auf dem kleinen Brandmeldegerät, steht dies für eine festverbaute 10-Jahres-Batterie, geprüfte Langlebigkeit und einen hohen Schutz vor Fehlalarmen.
Jährliche Kontrolle durch professionelle Dienstleister
Selbst der hochwertigste Rauchmelder benötigt irgendwann eine neue Batterie. Daher schreibt die Landesbauordnung eine jährliche Funktionsprüfung vor, bei der einmal auf den Alarmauslöser gedrückt und eine Sichtkontrolle auf Staub und mechanische Beschädigungen durchgeführt wird.
Müssten dies die Wohnungsgenossenschaften und Hausverwalter selbst übernehmen, wären sie sehr lange damit beschäftigt. Zudem muss alles genauestens für die Versicherung dokumentiert werden, um im Brandfall abgesichert zu sein. Für solche Fälle gibt es Firmen wie uns, die solche Aufgaben im Rahmen der Brandschutzüberwachung durchführen.
Die anfallenden Kosten können Sie als Hausverwalter auf die Mieter übertragen, sofern Sie die Wartung längerfristig an einen professionellen Dienstleister übergeben. Der Service gilt nämlich als Modernisierung im Sinne des § 554 Abs. 2 und § 559 BGB.
Pflichten für Gewerbetreibende
Für Unternehmer richten sich die Vorschriften zum Brandschutz nach der Art des Gewerbes und den Räumlichkeiten. Im Gegensatz zu den Privathaushalten fallen Sie als Gewerbetreibender nicht einfach unter die Rauchmelderpflicht von Ihrem Bundesland. Für Sie gelten die technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A 1.3 “Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ und ASR 2.2 “Maßnahmen gegen Brände“.
Die ArbStättV fordert unter Ziffer 2.2 „Maßnahmen gegen Brände“:
(1) Arbeitsstätten müssen je nach
- Abmessung und Nutzung,
- der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien,
- der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen
mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein.
Welche Brandschutzregeln zur Absicherung Ihrer Mitarbeiter gelten, wird bei der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Dazu sind Sie laut Arbeitsschutzgesetz als Arbeitgeber verpflichtet. Die Brandschutzexperten vom TÜV Rheinland sagten dazu öffentlich: “Eine Brandmeldeanlage gehört zur technischen Gebäudeausstattung – Verantwortung für Betrieb, Instandhaltung und -setzung liegt daher beim Eigentümer beziehungsweise dessen Verwalter.“
Wie die ordnungsgemäße Installation und Wartung aussieht, erfahren Sie entweder beim TÜV oder bei uns. Wir stehen Ihnen gerne bei der professionellen Brandsicherung Ihres Unternehmens zur Seite.
Weitere Hinweise zum gewerblichen Brandschutz
Einzelne Bundesländer machen auch beim Brandschutz für Unternehmen ihre eigenen Regeln. Baden-Württemberg gibt zum Beispiel vor, dass Rauchmelder in Pflegeeinrichtungen, Kindergärten mit Schlafräumen und Hotels anzubringen sind.
Grundsätzlich gelten aber überall in Deutschland strenge Brandschutzanforderungen für Büros, Praxen, Verkaufs- und Versammlungsstätten und für andere gewerbliche Räume. Dazu gehören auch Brandschutzkennzeichnungen im Gebäude, mit deren Hilfe Ihre Mitarbeiter und Kunden schneller den Notausgang finden.
Wie Sie sehen, ist es mit dem Brandschutz und der Brandbekämpfung sowohl im privaten als auch gewerblichen Bereich nicht einfach. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei den Brandschutzprüfern Ihrer Gemeinde oder der Berufsfeuerwehr.